Vögel
Mit ‘Vögel‘ werden geflügelte und in den meisten Fällen auch flugfähige Wirbeltiere, mit Schnabel bezeichnet. Die Vogelkunde (oder auch Ornithologie) ist die Wissenschaft von den Vögeln. Vögel sind auf allen Kontinenten der Erde zu finden. Bekannt sind bisher über 9.700 Vogelarten.
Vögel sind Wirbeltiere (Vertebrata). Sie teilen mit diesen die Merkmale Wirbelsäule und zwei Paar Extremitäten, wovon die vorderen als Flügel ausgebildet sind.
Das Gefieder bestimmt das Gesamtbild der Vögel wesentlich: Nahezu der Körper ist mit Federn bedeckt. Diese aus Keratin bestehenden Elemente dienen beim Fliegen als Tragfläche, einer aerodynamisch äußerst günstigen Verkleidung und als Isolation des Körpers. Außerdem hat das Gefieder vile verschiedene Farben und dient so der sexuellen Werbung. Wasservögeln haben zudem ein wasserabweisend Gefieder, das für Auftrieb sorgt. Bei allen Vögeln sind die Beine durch Hautschuppen bedeckt, was an ihre stammesgeschichtliche Entwicklung aus der Gruppe der Reptilien erinnert.
Alle heute noch lebenden Vögel besitzen einen Schnabel, ohne echte Zähne. Bei mittlerweile ausgestorbene Arten wurden auch Zähne gefunden. Der Schnabel besteht aus Knochensubstanz mit einer Hornscheide.
Rechtliches zur Haltung von Vögeln in Gefangenschaft:
In Deutschland sind (gemäß dem Tierschutzgesetz) die artgemäßen Bedürfnisse eines Vogels zu erfüllen. Die Haltung von besonders geschützter und streng geschützter Arten, wie auch die Haltung von Hybriden und Kreuzungen nicht geschützter Arten, ist verboten. Greifvogel-Hybriden dürfen nur innerhalb besonders gesicherter Volieren gehalten werden.
In Österreich ist seit dem 1. Januar 2005 nach dem Bundestierschutzgesetz die Haltung von Vögeln in Gefangenschaft viel strenger reglementiert als bisher. Vorallem für nicht domestizierte Vögel, wie Greifvögel, Papageien, und viele andere, ist nur mehr die artgerechte Haltung erlaubt. Unter anderem ist die Einzelhaltung sozialer Vögel und das Einschränken der Flugfähigkeit (Flügelstutzen) verboten. Weitere Punkte betreffen die Mindestgrößen für Käfige, Volieren und Schutzräume sind für die verschiedenen Arten festgelegt, wobei im Wesentlichen für domestizierte Vögel wie Hühner oder Wellensittiche kleinere Gehege zulässig sind. Handaufzuchten sind nur in Ausnahmefällen, und dann auch nur mit Nestlingen (zur Vermeidung von Fehlprägungen) zulässig.
In der Schweiz ist für die Vogelhaltung in Gefangenschaft sogar eine Bewilligung von kantonaler Ebene notwendig. Geschützte Vogelarten dürfen nur zu dem Zweck gehalten werden, wenn die Haltung der Wiederauswilderung dient. Bei Vogelgrippegefahr ist die Haltung von Vögeln im Freien verboten. Bei der Haltung von nicht gefährdeten Vögeln, müssen die tatsächlichen (artgerechten) Bedürfnisse der Tiere erfüllt werden.
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Weitere Informationen: Vögel bei Wikipedia (hier) oder auch hier.


